Wir wollen den Betroffenen in allen Fragen einer umfassenden Rehabilitation behilflich sein. In allen Maßnahmen und Aktionen arbeiten wir intensiv mit Ärzten und anderen Institutionen, wie der Krebshilfe Vorarlberg, den Sozialversicherungen und dem Bundessozialamt zusammen.

Stammtische  
Wir organisieren Stammtische in verschiedenen Orten des Landes Vorarlberg, die den Betroffenen ein Forum für einen Erfahrungs- und Informationsaustausch bietet.

Bei post-operativen Problemen mit

  • deutlich ausgeprägter Inkontinenz
  • der Bewältigung von physischen und psychischen Belastungen
  • der Partnerschaft und dem Sexualleben als Folge der Krebserkrankung, bzw. der durchgeführten Therapie

besteht nach Inanspruchnahme der im Land angebotenen Behandlungen zusätzlich die Möglichkeit zu einem Aufenthalt in einer speziellen Reha-Klinik.

Kündigungsschutz
Wenn Sie noch im Arbeitsprozess stehen, kann ein Kündigungsschutz besonders wichtig sein. Beim Bundessozialamt kann jeder nach einer Krebsdiagnose einen Antrag auf Anerkennung als Begünstigter Behinderter (Feststellungsbescheid) einbringen. In der Regel wird eine Behinderung von 50% auf 2 bis 5 Jahre gewährt. Der erhöhte Kündigungsschutz beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Stellen Sie den Antrag möglichst schnell nach der Diagnose.

Gesprächsangebot
Die Männer der Kontaktgruppe Nachsorge haben weitere Informationen und stehen gerne für ausführliche Gespräche bereit.